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  Brief nach Bengali
Geschrieben von: Niketas Choniatés - 12.05.2019, 13:55 - Forum: Praefectus Palatinensis de Re Externaae/γραφείο της μέγας δομέστικος - Antworten (1)

Niketas schreibt an den Hof zu Bengali.

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  Quo vadis Corda?
Geschrieben von: Marcus Flavius Celtillus - 12.05.2019, 06:46 - Forum: Wünsche an den Admin - Antworten (12)

Da das Forum Stralien Ende Mai geschlossen wird, der Gründer aber nichts dagegen hat, wenn sein Stralien in einem anderen Forum weiterlebt, möchte ich vorschlagen, dass wir hier ein Forum für Corda einrichten und alle Beiträge, die uns bzw. die ladinische Minderheit dort betreffen hierher kopieren. Was dann aus dem Land wird, dass soll die Simulation ergeben.
Wie es ausschaut wird es eine Konferenz geben, die über die Zukunft Straliens verhandelt.
Vielleicht ist das auch eine Sache für den Internationalen Rat?

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  Lex Cornelia de Restituti cursum honorem
Geschrieben von: Arcadius Flavius Aelianus - 07.05.2019, 17:37 - Forum: Regesta Imperii - Keine Antworten

Zitat:
[Bild: i7522bkm2e5.png]


Lex Cornelia
zur Wiedereinführung des Cursus Honorum

Erster Teil: Die regulären Ämter

Artikel 1. Allgemeines
Dieses Gesetz legt die Bestimmungen für die Wiedereinführung des Cursus Honorum fest.

Artikel 2. Die Ämterlaufbahn
1) Folgende Ämterlaufbahn ist während des Cursus Honorum zu durchlaufen:
1. Quästor 
2. Ädil
3. Prätor
4. Consul
2) Kein Amt kann übersprungen werden.
3) Alle Ämter werden als Magistrate behandelt.
4) Die Magistrate genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Anklagen wegen Amtsbeugungen oder sonstigen kriminellen Tätigkeiten im Amt können erst nach Ablauf der Amtszeit getätigt werden.

Artikel 3. Amtszeit, Wahlen und Wählbarkeitsalter
1) Die Amtszeit eines Magistraten dauert ein Jahr.
2) Nach Ablauf einer Amtszeit ist ein Kandidat für ein Jahr für die Wahl in das nächst höhere Amt ausgeschlossen.
3) Es gelten folgende Mindestalter:
Quästor = 25 Jahre
Ädil = 28 Jahre
Prätor = 31 Jahre
Consul = 34 Jahre
3) Über das aktive Wahlrecht verfügen alle Staatsbürger des Reiches sowie der Förderaten ab 18. Lebensjahren. Das passive Wahlrecht richtet sich nach den Mindestaltern.
4) Nach ihrer Wahl werden die Magistrate durch die Imperatoren ernannt. 


Artikel 4. Der Quästor
1) Das Quästorenamt ist als Einstiegsamt die niedrigste Magistratur.
2) Quästoren sind für die Überwachung der Staatskasse und des Staatsschatzes sowie für die Erhebung der Steuern verantwortlich.
3) Es werden pro Jahr 4 Quästoren gewählt.

Artikel 5. Der Ädil
1) Das Ädilenamt ist die zweitniedrigste Magistratur.
2) Die Ädilen sind für die Überwachung der Märkte, der Öffentlichen Einrichtungen, die Instandhaltung der Bibliotheken und öffentliche Archive sowie für die Ausrichtung der öffentlichen Spiele und die Verteilungen der öffentlichen Wohlfahrt verantwortlich.
3) Ädilen verfügen über das Marktrecht und können Verfahren in niederen Wirtschaftsangelegenheiten führen.
4) Zur Ausübung ihrer marktrichterlichen Tätigkeiten ist den Ädilen der Platz auf einem Kurulischen Stuhl gestattet.
5) Die Ädilen wechseln sich täglich bei der Vollstreckung der Amtspflichten ab.
6) Ein Ädil ist befugt Entscheidungen eines anderen Ädils wieder aufzuheben.
7) Für die Ausrichtung der öffentlichen Spiele und Wagenrennen können die Ädilen eine Aufwandsentschädigung aus der kaiserlichen Kasse erhalten.
8) Es werden pro Jahr 4 Ädilen gewählt.

Artikel 6. Der Prätor
1) Die Praetur ist die zweithöchste Magistratur und verfügt über das Imperium.
2) Die Prätoren sind für die zweitinstanzliche Rechtsprechung auf Reichsebene zuständig. In besonders schweren Fällen dürfen sie als Erstinstanz Recht sprechen.
3) Der Praetor urbanus ist der ranghöchste Richter. Er ist für alle Belange zuständige, an denen Reichsangehörigen beteiligt sind.
4) Der Praetor peregrinus ist für alle Belange zuständige, an denen Ausländer oder Föderationsbürger beteiligt sind.
5) Den Prätoren steht eine symbolische Leibwache zu 2 Liktoren zu.
6) Es werden pro Jahr 6 Prätoren gewählt.

Artikel 7. Der Consul
1) Das Consulat ist die höchste Magistratur und verfügt über das Imperium. 
2) Die Consuln sind die Regierungschefs des Reiches.
3) Das Jahr wird nach den Consuln benannt.
5) Den Consuln steht eine symbolische Leibwache von 6 Liktoren zu.   
4) Für das Ost- und das Westreich werden jeweils ein Consul pro Jahr gewählt.

Artikel 8. Der Senat
1) Um Senator werden zu können, muss man mindestens das Amt des Quästors getragen haben.
2) Senatoren werden durch die Censoren berufen.
3) Unwürdige Mitglieder des Senates können durch die Censoren aus ihren Positionen entfernt werden. 


Zweiter Teil: Die außerordentlichen Ämter

Artikel 9. Der Diktator
1) In besonderen staatlichen Notlagen kann vom Senat ein Diktator benannt werden.
2) Aufgaben und Vollmachten eines Diktators werden per kaiserlichen Dekret festgelegt. Er trägt mindestens die Aufgaben der Consuln.
3) Ein Diktator verfügt bei sämtlichen Amtshandlungen über Immunität. Ein Diktator kann nach Ablauf der Amtszeit nicht für seine Amtshandlungen belangt werden.
4) Es kann nur eine Person zum Diktator benannt werden.
5) Ein Diktator ist auf 6 Monate zu benennen. Sollten die Umstände es erfordern, so kann eine Diktatur auf ein Jahr ausgeweitet werden.
6) Einem Diktator steht eine symbolische Leibwache von 12 Liktoren zu.

Artikel 10. Der Censor
1) Die Imperatoren sind ex Officio die Censoren des Reiches
2) Die Censoren können Senatoren benennen und entlassen.
3) Die Aufgaben und Befugnisse können auf Protocensoren übertragen werden.
4) Protocensor können nur gewesene Consuln werden.

Dritter Teil: Abschließende Bestimmungen

Artikel 11. Besoldung und Kleidung
1) Den Magistraten steht eine Besoldung aus der Staatskasse zu.
2) Die Besoldung erfolgt nach kaiserlichem Dekret.
3) Magistraten ab der Rangstufe eines Prätors und Senatoren dürfen einen breiten Purpurstreifen an der Toga tragen. Für weibliche Amtsträger gilt das gleiche für die Palla.

Artikel 11. Inkrafttreten und Änderungen
1) Dieses Gesetz tritt mit Unterzeichnung und Verkündung in der nächsten Legislaturperiode in Kraft.
2) Änderungen können nur per Gesetz stattfinden.


[Bild: i2578b40igp.png][Bild: i2577bir7xe.gif]
[Bild: i7718bvbcmm.gif][Bild: i7719b2bdfo.png]

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  Ein Besuch der Botschafterin
Geschrieben von: Juona Phar - 07.05.2019, 00:53 - Forum: Reate - Antworten (12)

Die Botschafterin der Vereinigten Republik lässt sich beim Augustus und der Augusta melden, es gehe um eine Angelegenheit, die schon etwas länger zurück liegt, damit es auch mal wieder positive Schlagzeilen gibt.

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  Die Parteien der Volksrepublik Pentapolis
Geschrieben von: Dr. Edvart Šcodar - 01.05.2019, 13:12 - Forum: Autonome Provinz Pentapolis - Keine Antworten

Aktuelle Parteien 
Stand: 29. März 10

Die Parteien im Parlament:

Vereinigte Soziale Allianz der Arbeit (VSAA) 
(Kommunistische Partei, stellt die Mehrheit der Mitglieder des Parlamentes und die Regierung.)


Independence Party of Pentapolis (IPP) 
("Erzkonservativ" d.h. Republikanistisch-Kommunistische Partei, die auf den erhalt der Souveränität der Republik konzentriert ist.)


Satireparteien:

Arcadian Commonwealth Party (ACP)
(Wachsende Satirepartei, die fordert, dass Pentapolis ein Außengebiet von Arcadia wird. In einer Koalition mit der VSAA.)



Nicht zur Kandidatur berechtigte Interessenverbände:

Imperiale Bewegung von Pentapolis
(Bewegung die eine direkte Unterstellung des Gebietes an den West-Kaiser fordert.)

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  1. Mai Versammlung (III)
Geschrieben von: Frederico Morak - 01.05.2019, 12:51 - Forum: Alliança soçiál uniaô dles lavóratóriés (ASUL) - Keine Antworten

Die ASUL tritt zu ihrer dritten 1. Mai Versammlung zusammen.

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  [PPP Antrag] Anrede des Princeps Senatus
Geschrieben von: Frederico Morak - 30.04.2019, 17:30 - Forum: Senatus Imperii/γερουσία - Antworten (14)

"Die Fraktion der Optimaten beantragt eine Aussprache über ein Verbot zu Partei- und Fraktionsinternen Anreden an den Princeps Senatus.

Ich erteile dazu Senator Cornelius das Wort."

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  [PPP] Unterlassung von Partei- und Fraktionsinternen Anreden an den Princeps Senatus
Geschrieben von: Lucius Cornelius Sulla - 29.04.2019, 21:23 - Forum: Acceptatio ex applicationis/Aποδοχή των αιτήσεων/Acçeptaçiô dlés ápplicaçiónes - Keine Antworten

Zitat:
[Bild: i4531bmbkq6.png] 
Die Fraktion der Optimaten im Senat des Reiches der Ladiner
Die Fraktion der Optimaten im Senat (PPP) bittet um die Einberufung einer Sitzung zwecks der Aussprache über ein Verbot zu Partei- und Fraktionsinternen Anreden an den  Princeps Senatus.

Begründung:

Der Princeps Senatus ist der neutrale Vorsitzende des Senats. Bezeichnungen wie "Kamerad" und "Genosse" oder ähnliche Partei- und Fraktionsinterne Anreden und Titel zerstören diese Neutralität. Der Princeps Senatus steht für die Gesamtheit des Senats und ist nicht Diener einer Partei!

Darum möge es zu Unterlassen sein den Princeps Senatus bei Senatssitzungen mit einer Partei- und/oder Fraktionsinternen Anrede anzusprechen.  

Salve utque Vale
[Bild: i4152bju5xi.png]

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  Medienmacht
Geschrieben von: Marcus Flavius Celtillus - 29.04.2019, 18:39 - Forum: Reate - Keine Antworten

Liest einen  Artikel  - und ist bass erstaunt. Er hatte gerade an einem leichten Weißwein genippt (Reatiner Ländchen, selbstverständlich!).
Was für ein Gerüst aus Vermutungen und Halbwahrheiten! Ein Pentapolitaner könnte gut sogar Diktator werden - dies müsste ja ein gewesener Consul sein. 
Und wer hindert die Volksrepublik daran, ihr Personal entsprechend mit Ämtern zu versehen? Und hat die Zeitung noch nicht begriffen, dass es ausserdem eine Zweite Kammer geben soll? Also wirklich!!!


Und was soll das überhaupt bedeuten: Volksrepublik oder Imperium? Das ist ja die pure Propaganda. Ärgerlich und zugleich enttäuscht wirft er die Zeitung zu Boden.

Und dann auch noch ein Bild von Consul Sulla, wie in einem Steckbrief! "Seht her! Der Feind der Volksrepublik!" Wie unschön!

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  Schutzmaßnahmen
Geschrieben von: Classis - 28.04.2019, 06:34 - Forum: Sinuessa - Antworten (1)

Laut  Befehl des Präfekten  werden Schnellboote in Sinuessa stationiert.

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