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Intesa Cordiale
Forum: Der Zwölfstädtebund
Letzter Beitrag: Arcadius Flavius Aelianus
24.11.2024, 11:12
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Iubilate!
Forum: Das Forum in Ephèbe
Letzter Beitrag: Arcadius Flavius Aelianus
24.11.2024, 11:09
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Neuigkeiten aus dem Reino...
Forum: Sedes Legationis Regnum Montanorum
Letzter Beitrag: Emilio I.
18.11.2024, 21:15
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Kopfschütteln.
Forum: Praefectus Palatinensis de Re Externaae/γραφείο της μέγας δομέστικος
Letzter Beitrag: Niketas Choniatés
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Münzen
Forum: Der Zwölfstädtebund
Letzter Beitrag: Sophia Villania
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Unruhen!!!
Forum: Volksrepublik Pentapolis
Letzter Beitrag: Ladinia
17.11.2024, 13:39
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Intesa Cordiale
Forum: Regesta Imperii
Letzter Beitrag: Arcadius Flavius Aelianus
16.11.2024, 23:49
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Beitritt zur Intesa Cordi...
Forum: Praefectus Palatinensis de Re Externaae/γραφείο της μέγας δομέστικος
Letzter Beitrag: Ugo Maremma
08.11.2024, 23:39
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Empfang des novarischen A...
Forum: Praefectus Palatinensis de Re Externaae/γραφείο της μέγας δομέστικος
Letzter Beitrag: Ugo Maremma
08.11.2024, 23:35
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Das Ferox
Forum: Ferox
Letzter Beitrag: q'Qyyh K'Hay
08.11.2024, 12:34
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Ernennung zum Delegierten bei der CartA |
Geschrieben von: Marcus Flavius Celtillus - 24.04.2016, 18:28 - Forum: Regesta Imperii
- Keine Antworten
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[brief=Reich,750]
Wir, der Imperator Augustus Caesar, Optimus Princeps, Pater Patriae, Censor, Marcus Flavius Celtillus, zur Vespera, am 19. Velitanus des Jahres 10513, in Unserer Heiligen Hauptstadt Alba Longa (Ephèbe-Stadt), ernennen
Uns selbst
zum Delegierten des Imperium Ladinorum bei der CartA
[/brief]
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Bitte um Unterzeichnung |
Geschrieben von: Marcus Flavius Celtillus - 21.04.2016, 19:52 - Forum: Officium regnum Consule
- Antworten (25)
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Beiden Consules wird der Vertrag mit Kush mit der Bitte um Unterzeichnung überbracht.
[brief=Reich, 750] Umfassender Vertrag zwischen dem Kaiserreich Kush und dem Reich der Ladiner!
WIR, Idris I, Schwert des Glaubens,Shah-in-Shah über Kush,Sucutra,Nubia,Meroe,Punt,Aotearoa,Bedscha,Abessinia & dem Fürstentum Syrte und WIR, Marcus Flavius Celtillus, Imperator Augustus Caesar, Optimus Princeps, Pater Patriae, Censor, und WIR, Honorius Flavius Julianus, αὐτοκράτωρ Imperator Orientalis et Consul Orientalis et Comes Justinianopolitanae, WIR, die Imperatoren des Reiches der Ladiner, schliessen einen
Allumfassenden Vertrag, einen Foedus universalis, einen σύμβολαιον καθολικός
Ad I.
Das kushitische Kaiserreich und das Imperium Ladinorum, im Folgenden als "Die Vertragspartner" bezeichnet, sichern sich gegenseitig die Anerkennung ihrer staatlichen und territorialen Integrität, insbesondere und ausdrücklich die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen zu.
Ad II.
Die Freiheit des Handels zwischen staatlichen und privaten Partnern beider Staaten ist gewährleistet. Umweltschutzbestimmungen, allfällige Hafen und Flughafen-, Maut- und Wegenutzungsgebühren sind und bleiben Angelegenheit der jeweiligen Vertragspartner.
Ad III.
Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gelten fortan als gutnachbarlich. Kultureller, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Austausch zwischen den Vertragspartnern ist von beiden Seiten erwünscht und wird von beiden Staaten gefördert.
Im Falle von Naturkatastrophen und humanitären Krisen sichern sich beide Vertragspartner schnelle und unbürokratische Hilfe zu. Diese Hilfestellungen verbleiben unter der Hoheit desjenigen Staates, der diese Hilfe in Anspruch nimmt.
Ad IV.
Die diplomatischen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gelten als aufgenommen, Gesandtschaften in den Hauptstädten Al Dhaka und Alba Longa werden eingerichtet.
Ad V.
a. Die Vertragspartner nehmen den gegenseitigen Fähr- Luftschiff- und Flugverkehr auf.
b. Die Shu-Tefnet erhält Start- und Landerechte für die Flughäfen Alba Longa und Justinianopolis. Für die Monate Januar, Februar, März und April bzw. Ancylus, Enea und Decalus gelten diese Start- und Landerechte an drei Tagen je Woche. Für die restlichen Monate des Kalenderjahres gelten diese Start- und Landerechte an einem Tag je Woche.
c. Die S.A.E. erhält Start- und Landerechte für Strahlflugzeuge, geltend für den Flughafen Al Dhaka, an zwei Tagen in der Woche.
d. Die S.A.E. erhält Start- und Landerechte für Wolkengaleeren, geltend für die Häfen der Wolkengaleeren in Al Dhaka, Kassala, Sanaaq, Djelybeby, Asmara, Aniba und Djer Setiu. Diese Rechte gelten für den Hafen der Wolkengaleeren von Al Dhaka an zwei Tagen je Woche für Wolkengaleeren der Ephèbe-Klasse. Für die anderen genannten Häfen der Wolkengaleeren gelten diese Rechte für Wolkengaleeren der Nova-Klasse und nach den Maßgaben der Wirtschaftlichkeit. Kleinere, schwer zugängliche Orte innerhalb Kushs werden sukzessiv in den Fahrplan der S.A.E. aufgenommen.
Ad VI.
Die Vertragspartner werden die Weiterentwicklung der Wolkengaleeren gemeinsam fortführen.
Ad VII
Schlussbestimmung: Dieser Vertrag kann im beiderseitigen Einverständnis der Vertragspartner jederzeit erweitert werden.
Justinianopolis und Alba Longa, den 16. Velitanus des Jahres 10513
[/brief]
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Die Reisen des Aegidius Aétius Sygarius. |
Geschrieben von: Aëgidius Aëtius Sygarius - 17.04.2016, 21:33 - Forum: Antiocheía
- Antworten (11)
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Dies sind die Reisebeschreibungen des Episcopus Magnus der Arianer. Chronologisch nicht konkret zugeordnet, *SO*daher kann Aegidius auch anderweitig auftreten*SO*.
Aegidius befindet sich im Hafen von Antiocheía und sucht ein Schiff, dass ihn nach Seleucia in Vitellia bringen mag. Schlussendlich findet er einen kleinen Küstensegler, eine Semi-Corbita , deren Kapitän bereit ist ihn mitzunehmen...
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Bots und anderes Gesindel |
Geschrieben von: Antonius Attalaidus Porphyrogenetos - 16.04.2016, 23:42 - Forum: Wünsche an den Admin
- Antworten (3)
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Seit wir wieder da sind schmeiss ich ständig Unregistrierte raus - die es im SIMOFF schaffen Werbung mit Link zu plazieren. §$%
Ich hab mir daher erlaubt,im ACP die BNG *Unregistrierte Nutzer* anzulegen,sofern der *Boss of Bosses* nichts dagegen hat,werd ich sukzessiv alle Kategorien damit ausrüsten.Gäste,bzw. nicht registrierte Nutzer sollen schon lesen dürfen was wir hier fabrizieren.Nur halt nicht schreiben können !
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Bürgerschaftsgesetz Lex de Cives Ladinii |
Geschrieben von: Maximus Minus Deja - 07.04.2016, 16:03 - Forum: Senatus Imperii/γερουσία
- Antworten (70)
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"Mit Zustimmung der Antragstellerin Julia Flavia Domitilla, Cometessa Aigaiae bitte ich nun alle Senatoren sich mit dem Bürgerschaftsgesetz in bestehender Version zu befassen."
[brief=Pergament]
Bürgerschaftsgesetz
Lex de Cives Ladinii
§I Definition: Die ladinische Republik kennt drei unterschiedliche Bürgerschaftsformen, den Amicus Ladinus, den Ambactus und den Civis Ladinus. Zudem gibt es in der Republik das aktive und das passive Wahlrecht. Für die Vergabe der Bürgerschaftsformen ist der Rat der Cives Ladinii zuständig.
§I.1 Passives Wahlrecht; das passive Wahlrecht ist das Recht, auf politischer Ebene in ein Amt gewählt zu werden.
§I.2 Aktives Wahlrecht; das aktive Wahlrecht ist das Recht, auf politischer Ebene einen Bürger für ein Amt oder eine Partei in die Regierung zu wählen.
§I.3 Amicus Ladinus; ein Amicus Ladinus ist ein Einwohner oder ausländischer Besucher, der nicht der Republik angehört und somit keine ladinischen Wahlrechte geniesst.
§I.4 Ambactus; ein Ambactus ist ein Bürger der Republik mit eingeschränkten Bürgerrechten, ein Gefolgsmann. Ihm steht das passive Wahlrecht zum Senat und das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene zu.
§I.5 Civis Ladinus; ein Civis Ladinus ist ein Vollbürger, dem die vollen Bürgerrechte zustehen. Ihm steht sowohl das aktive und das passive Wahlrecht auf Senatsebene und Kommunalebene zu.
§II Erlangung der Bürgerschaftsfom Ambactus
§II.1 Ambactus ist, wer als Kind eines ladinischen Bürgers geboren wird.
§II.2 Ambactus ist ein Amicus Ladinus, der die ladinische Bürgerschaft beantragt und diese vom Rat der Cives Ladinii verliehen bekommt.
§III Erlangung der Bürgerschaftsform Civis Ladinus
§III.1 Damit ein Einwohner die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus beantragen kann, muss er mindestens für eine Dauer von sechs Monaten die Bürgerschaftsform des Ambactus besessen haben. Zudem muss sich der Ambactus, der die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus anstrebt für diese Frist einen Patronus aus den Reihen der Cives Ladinii gewählt haben und von diesem als sein Ambactus akzeptiert werden. Er gilt dann als akzeptiert, wenn der Patronus dies im Rat der Cives Ladinii öffentlich bekannt gibt.
§III.2 Der Ambactus selbst kann für sich die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus nicht beantragen, er muss einen Bürger mit den Rechten eines Civis Ladinus bitten, diese stellvertretend für ihn beim Rat der Cives Ladinii zu beantragen.
§III.3 Der Rat der Cives Ladinii ist berechtigt, einen Ambactus von sich aus die Bürgerschaftsform des Cives Ladinii schon vor Ablauf der sechsmonatigen Frist zu verleihen, wenn er einstimmig beschliesst, dass dieser Ambactus der Bürgerschaftsform des Civis Ladinus wegen besonderer Umstände würdig ist.
§III.4 Damit der Ambactus, der die Bürgerschaftsform Civis Ladinus anstrebt diese verliehen bekommt, muss der Rat der Cives Ladinii diesem Antrag einstimmig zustimmen. Erst dann wird der Ambactus zum Civis Ladinum ernannt und geichzeitig in den Rat der Cives Ladinii aufgenommen.
§IV Verlust des ladinischen Bürgerrechtes.
§IV.1 Das ladinische Bürgerrecht verliert ein Einwohner, der um Ausbürgerung aus der Republik bittet. Dieser Einwohner behält aber weiterhin den Status eines Amicus Ladinus.
§IV.2 Sollte es der Rat der Cives Ladinii für notwendig erachten, kann er einen Civis Ladinus mit zwei Dritteln der Stimmen des Rates der Civis Ladinii in die Bürgerrechtsform des Ambactus zurückstufen.
§IV.3 Sollte es der Rat der Cives Ladinii für notwendig erachten, kann er einen Ambactus seiner Bürgerrechte und seiner Bürgerschaft entkleiden und zum "Hostis Res Publica", zum Feind der Republik erklären. Dieser Beschluss muss vom Rat der Cives Ladinii einstimmig getroffen werden. Dem Hostis Res Publica stehen somit in Ladiniem keinerlei Bürgerrecht mehr zu und er ist eine Persona non grata.
§V Umgang mit Besitz der Persona non grata im Geltungsbereich des ladinischen Rechtes
§V.1 Ein Hostis Res Publica hat keinerlei Besitzanspruch auf die Güter, die er als Ambactus im Geltungsbereich des ladinischen Rechtes besessen hat, alle seine Güter fallen im Moment seiner Erklärung zum Hostis Res Publica in den Besitz der Republik.
[/brief]
"Begründend zur Antragstellung bemerkte die Antragstellerin folgendes:
Zitat:"Dies ist der alte Text, so wie er in der Res Publica erarbeitet worden war. Diesen Text möchte ich dem Senat als Grundlage einer überarbeiteten Version anempfehlen. Den Begriff "Rat der Cives Ladinii" sollte nach meiner Meinung durch den Begriff "Censor" ersetzt werden. Als Censores sollten entweder die beiden Imperatoren oder aber die beiden Consules fungieren."
Die Aussprache/Diskussion ist hiermit eröffnet."
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Wirtschaftskarten |
Geschrieben von: Pericles Agrippa - 27.03.2016, 12:24 - Forum: Cartographia Ladina
- Antworten (2)
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Karten, die die Wirtschaft innerhalb des Imperiums abbilden sollen, werden hier veröffentlicht.
Hier eine Karte, welche die wichtigsten Handelsgüter, die die Hauptstadt des Westens erreichen, zeigt, sowie die Dauer des Transportes zur See dorthin in Tagen. Die Angaben gelten für Segelschiffe unter günstigen Bedingungen. Dampfschiffe der Adrasteía-Klasse benötigen etwa die Hälfte der angegebenen Zeit
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Online Zeiten |
Geschrieben von: Antonius Attalaidus Porphyrogenetos - 27.03.2016, 01:16 - Forum: Infra simulationem discutandibus
- Antworten (5)
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Ich möchte mal ein Thema anbringen,das mich heut massiv ärgert.
Da höre ich lies mal das,schau mal da,guck mal hier und ich lese,gucke,schaue.
Wenn der Senat tagt sollten alle irgendwie da sein.
HEUTE - eben weil Ostern ist hock ich hier - und NICHTS tut sich.
Wir sollten Zeiten absprechen wo wir alle da sind.Ich werd zukünftig nicht mehr Zeiten mit Warten verplempern.
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