Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einberufung einer dringenden Senatssitzung
Meine Güte, bei uns kommt auch nicht jeder in den Rat... Big Grin
Steht auch geschrieben
pflückt nicht die Blumen, sind lebende Wesen
Die Zeichen vermögen nichts gegen den Wind.
Denn der Wind kann nicht lesen.
Zitieren
Aber Querschläger haben wohl bessere Chancen als Opportunisten...
Steht auch geschrieben
pflückt nicht die Blumen, sind lebende Wesen
Die Zeichen vermögen nichts gegen den Wind.
Denn der Wind kann nicht lesen.
Zitieren
Das Gespräch wird in Flughafennähe fortgeführt. Wink
Zitieren
Hochverehrte Seatoren,

ich schlage vor, dass wir seiner Majestät folgende Form der Lex Justina de Coloniae zur Unterschrift raten.





[brief=Reich,750]









Lex Justina de Coloniae


Bitte um eine Debatte über die Zukunft der Kolonien Ladinisch-Süost-Antica, dass Land Kenahu; Ladinisch-Zentralorceanien, dass Land Rasenna sowie Ladinisch-Südsamaria, dass Land Malacandra, im nachfolgenden "die Kolonien" genannt.

Der Senat wolle folgende Vorstellungen der Senatorin Helana Justina Falcata, die ladinischen Kolonien und Überseebesitzungen betreffend, beraten:

Ad I. Die Kolonien verbleiben bis zu einem anderweitigen Beschluß Seiner Majestät und des Senates im Staatsverband des Imperium Ladinorum.

Ad II. Die Kolonien werden je einem Generalgouverneur unterstellt, der die Autorität des Reiches und der interessierten Staatengemeinschaft repräsentiert.

Ad III. Die Generalgouverneure erwählen sich einen oder mehrere Berater aus der einheimischen Bevölkerung.

Ad IV. Die Wahl der Generalgouverneure wird der Vollversammlung der UVNO übertragen.
Ad IV.1. Sollte der Fall eintreten, dass die Vollversammlung der UVNO sich nicht über die Besetzung des oder der Posten eines oder mehrerer Generalgouverneure einigen kann, so berät hierüber der Senat und schlägt Seiner Majestät dem Kaiser hierfür geeignete Personen vor.

Ad V. Die Gesetzgebung in den Kolonien obliegt den Generalgouverneuren, soweit nicht die Verfassung des Reiches von ihr betroffen ist.

Ad VI. Letzte Weisungsbefugnis hat Seine Majestät der Kaiser.

Ad VII. Sollte einer oder sollten mehrere Generalgouverneure den Interessen des Reiches zuwider handeln, so kann und wird er bzw: werden sie mittels der in den Kolonien befindlichen ladinischen Streitkräfte des Amtes enthoben.
Ad VII.1. Die Kolonien werden auf den Landkarten mit ihrem Namen und dem Vermerk "zum IL, Mandat der UVNO" verzeichnet.[/brief]
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul  von Vitellia Secunda

[Bild: i6642bs0gto.png]
Zitieren
Die folgende Fassung hallte ich folglich für Sinnvoller:

Lucius Cornelius Sulla,'index.php?page=Thread&postID=12200#post12200' schrieb:[brief=Reich,750]









Lex Justina de Coloniae


Bitte um eine Debatte über die Zukunft der Kolonien Ladinisch-Süost-Antica, dass Land Kenahu; Ladinisch-Zentralorceanien, dass Land Rasenna sowie Ladinisch-Südsamaria, dass Land Malacandra, im nachfolgenden "die Kolonien" genannt.

Der Senat wolle folgende Vorstellungen der Senatorin Helana Justina Falcata, die ladinischen Kolonien und Überseebesitzungen betreffend, beraten:

Ad I. Die Kolonien verbleiben bis zu einem anderweitigen Beschluß Seiner Majestät und des Senates im Staatsverband des Imperium Ladinorum.

Ad II. Die Kolonien werden je einem Generalgouverneur unterstellt, der die Autorität des Reiches und der interessierten Staatengemeinschaft repräsentiert.

Ad III. Die Generalgouverneure erwählen sich einen oder mehrere Berater aus der einheimischen Bevölkerung.

Ad IV. Der Senat berät über die Kandidaten und schlägt Seiner Majestät dem Kaiser für den Posten der Generalgouverneure geeignete Personen vor.

Ad V. Die Gesetzgebung in den Kolonien obliegt den Generalgouverneuren, soweit nicht die Verfassung des Reiches von ihr betroffen ist.

Ad VI. Letzte Weisungsbefugnis hat Seine Majestät der Kaiser.

Ad VII. Sollte einer oder sollten mehrere Generalgouverneure den Interessen des Reiches zuwider handeln, so kann und wird er bzw: werden sie mittels der in den Kolonien befindlichen ladinischen Streitkräfte des Amtes enthoben.
Ad VII.1. Die Kolonien werden auf den Landkarten mit ihrem Namen und dem Vermerk "zum IL, Mandat der UVNO" verzeichnet.[/brief]
Zitieren
Sehr schön. Ich denke dass alles so von statten gehen kann.
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul  von Vitellia Secunda

[Bild: i6642bs0gto.png]
Zitieren
M.F.C. überlegt kurz und merkt dann an

"Dann machen wir es so. Allerdings möchte ich den Begriff "Generalgouverneur" gegen "Vizekönig" austauschen, dass klingt feierlicher. Generalgouverneur ist ein bisschen technokratisch, nicht wahr?" Big Grin
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Zitieren
Da stimme ich seiner Majestät zu.
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul  von Vitellia Secunda

[Bild: i6642bs0gto.png]
Zitieren
"Dann verehrte Senatorin Justina, wollt Ihr die Neufassung vornehmen?"
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Zitieren
"Sehr wohl, Majestät!"

Es folgt eine Verneigung.

"Wiewohl ich traurig darüber bin, dass die UVNO und überhauprt die internationale Gemeinschaft sich als derart unfähig erwiesen hat, derlei Probleme friedlich zu lösen. Suchen wir unser Heil in einem starken Bund. Und grenzen wir Interessensphären genauestens ab."
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
Zitieren
"im Bewusstsein der Verantwortung des Reiches gegenüber allen seiner Völker, im Bewusstsein auch der Bedrohung, die von raubgierigen Mächten für die an Zahl kleinen Völker unserer Kolonien ausgeht, bite ich das Hohe Haus Seiner Majestät folgenden Text als Gesetz vorzuschlagen:"

[brief=Reich,750]









Lex Justina de Coloniae


Bitte um Abstimmung über die Zukunft der Kolonien Ladinisch-Süost-Antica, dass Land Kenahu; Ladinisch-Zentralorceanien, dass Land Rasenna sowie Ladinisch-Südsamaria, dass Land Malacandra, im nachfolgenden "die Kolonien" genannt.

Seine majestät der Kaiser sowie der Senat wollen folgende Vorstellungen der Senatorin Helana Justina Falcata, die ladinischen Kolonien und Überseebesitzungen betreffend, als Gesetz verabschieden:

Ad I. Die Kolonien verbleiben im Staatsverband des Imperium Ladinorum.

Ad II. Die Kolonien werden je einem Vizekönig unterstellt, der die Autorität des Reiches repräsentiert.

Ad III. Die Vizekönige erwählen sich einen oder mehrere Berater aus der einheimischen Bevölkerung.

Ad IV. Der Senat berät über die Kandidaten und schlägt Seiner Majestät dem Kaiser für den Posten derVizekönige geeignete Personen vor.

Ad V. Die Gesetzgebung in den Kolonien obliegt den Vizekönigen, soweit nicht die Verfassung des Reiches von ihr betroffen ist.

Ad VI. Letzte Weisungsbefugnis hat Seine Majestät der Kaiser.

Ad VII. Sollte einer oder sollten mehrere Vizekönige den Interessen des Reiches zuwider handeln, so kann und wird er bzw: werden sie mittels der in den Kolonien befindlichen ladinischen Streitkräfte des Amtes enthoben.
Ad VII.1. Die Kolonien werden auf den Landkarten mit ihrem Namen und dem Vermerk "zum IL" verzeichnet.[/brief]
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
Zitieren
[brief=Reich, 750]






Sic/oué/ναι/Ja [X]

Non/nô/όχι/Nein [ ]
[/brief]
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
Zitieren
[brief=Reich, 750]






Sic/oué/ναι/Ja [X]

Non/nô/όχι/Nein [ ]
[/brief]
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul  von Vitellia Secunda

[Bild: i6642bs0gto.png]
Zitieren
Helena Justina Falcata,'index.php?page=Thread&postID=12214#post12214' schrieb:[brief=Reich, 750]






Sic/oué/ναι/Ja [X]

Non/nô/όχι/Nein [ ]
[/brief]
"Einem vernüftigen Vorschlag soll man sich nicht verschliessen."
Zitieren
Vermutet, da er schon in den Senat gerufen worden ist, sollte er auch abstimmen, bevor er die Stimme abgibt fragt er jedoch Lucius, ob er abstimmen darf und hält vorsorglich einen angekreuzten Stimmzettel in der Hand:

[brief=Reich, 750]






Sic/oué/ναι/Ja [X]

Non/nô/όχι/Nein [ ]
[/brief]
Zitieren
Hat nichts dagegen. Blickt aber noch mal fragend zum Kaiser.Wink
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul  von Vitellia Secunda

[Bild: i6642bs0gto.png]
Zitieren
[brief=Reich, 750]






Sic/oué/ναι/Ja [X]

Non/nô/όχι/Nein [ ]
[/brief]
Zitieren
Lucius Cornelius Sulla,'index.php?page=Thread&postID=12218#post12218' schrieb:Hat nichts dagegen. Blickt aber noch mal fragend zum Kaiser.Wink
Glaubt seinen Augen nicht zu trauen, gibt eine seine Zustimmung -mit einem breiten Grinsen. "Wir werden mal die Föderatenverträge überarbeiten" denkt er sich. Big Grin
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Zitieren
Werte Amtsbürder und Amtsschwester,

Ich würde sagen der Gesetzesvorschlag wurde vom Senat gebilligt. Ich bitte seine Majestät nun untertänigst ihn rechtskräftig zu machen.
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul  von Vitellia Secunda

[Bild: i6642bs0gto.png]
Zitieren
"Mütter und Väter des Reiches! Der Gesetzesantrag der ehrenwerten Senatorin Helena Justina Falcata ist somit angenommen. Ich bedanke mich beim Hohen Hause und der Senatorin Justina."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste