Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 274
» Neuestes Mitglied: Diogenes Sinopoidis
» Foren-Themen: 1.725
» Foren-Beiträge: 22.592

Komplettstatistiken

Benutzer Online
Momentan sind 36 Benutzer online
» 0 Mitglieder
» 35 Gäste
Google

Aktive Themen
Die kaiserliche Residenz
Forum: Carona
Letzter Beitrag: Nomenclator
11.05.2025, 20:17
» Antworten: 68
» Ansichten: 113
Heilige Weisheit
Forum: Hagia Sophia
Letzter Beitrag: Minerva
21.04.2025, 11:58
» Antworten: 0
» Ansichten: 0
Schmalspurbahn
Forum: Furlania/Furlán
Letzter Beitrag: Burebistas Decebalus
16.04.2025, 08:04
» Antworten: 0
» Ansichten: 0
Tramstation
Forum: Universitas Alba Longina
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
15.04.2025, 21:28
» Antworten: 0
» Ansichten: 0
Tramstation
Forum: Universitas Justinianopolitanae
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
15.04.2025, 21:25
» Antworten: 0
» Ansichten: 0
Das Ferox
Forum: Ferox
Letzter Beitrag: q'Qyyh K'Hay
11.04.2025, 16:49
» Antworten: 222
» Ansichten: 37.426
Neuigkeiten aus dem Reino...
Forum: Sedes Legationis Regnum Montanorum
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
31.03.2025, 15:31
» Antworten: 17
» Ansichten: 319
Diplomatieliste
Forum: Praefectus Palatinensis de Re Externaae/γραφείο της μέγας δομέστικος
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
26.03.2025, 10:09
» Antworten: 3
» Ansichten: 0
Forschungsstation
Forum: διοίκησις Από Ετουραια/Dioecesis Eturaea Inferior
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
26.03.2025, 09:57
» Antworten: 4
» Ansichten: 0
Forschungsstation
Forum: Antarctica
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
26.03.2025, 09:55
» Antworten: 5
» Ansichten: 0

 
  Verkündung des Wahlergebnisses in den Kolonien
Geschrieben von: Kleopatra Selene - 23.06.2018, 12:32 - Forum: Posta et Telecommunicaçiô - Antworten (1)

Die Principasa Senata tritt vor die Kameras.

"Liebe Mitbürger!
Die Menschen in den Kolonien haben gewählt, wodurch sich die Anzahl der Stimmen im Senat von 41 auf 51 erhöht. Ich verkünde nun die Wahlergebnisse der ersten Wahlen in den Kronkolonien:
Kronkolonie Malacandra.
PPP: 44,45%
ASUL: 33,33%
DN: 22,22%
Kronkolnie der Peleiden.

PPP: 44,45%
ASUL: 33,33%DN: 22,22%
Kronkolonie Sinuessa:

PPP: 44,45%
ASUL: 33,33%DN: 22,22%
Kronkolonie Carabaion:

PPP: 44,45%
ASUL: 33,33%DN: 22,22%
Königreich Phoenice.

PPP: 44,45%
ASUL: 33,33%DN: 22,22%
Kronkolonie Ladinisch-Äquatorial-Arethanien.

PPP: 55,55%
ASUL: 33,33%DN: 11,11%
Damit entfallen die 10 neuen Stimmen im Senat komplett auf die PPP. Die PPP ist nun aufgefordert, einen oder mehrere neue Senatoren zu benennen. Ich danke für Eure Aufmerksamkeit!"

Drucke diesen Beitrag

  Antrag der ASUL, dass Bildungswesen betreffend
Geschrieben von: Kleopatra Selene - 23.06.2018, 11:45 - Forum: Senatus Imperii/γερουσία - Antworten (5)

"Hiermit eröffne ich die Aussprache zum Antrag der ASUL, dass Bildungswesen betreffend."
Der Text des Antrages wird den Senatoren ausgehändigt.

"Das Wort hat der Antragssteller."

Drucke diesen Beitrag

  Gesetz über die Schulbildung
Geschrieben von: Cosmin Marius Radu - 11.06.2018, 20:05 - Forum: Acceptatio ex applicationis/Aποδοχή των αιτήσεων/Acçeptaçiô dlés ápplicaçiónes - Antworten (1)

[brief=Reich]







DAS KAISERLICHE KABINETT


An: Ihre Exzellenz, die Vorsitzende des Imperialen Senates


Exzellenz, ich leite Euch hiermit das vom Kabinett abgesegnete Gesetz über die Schulbildung weiter.



Hochachtungsvoll,


Cosmin Marius Radu
Innenpräfekt
[/brief]


[brief=Reich] Kabinettsentwurf für das Gesetz über die Schulbildung

§1 Staatliches Schulsystem:
(1) Alle Kosten zum Erhalt des Schulsystems und zur Ausstattung der Schüler trägt das Reich.
(2) Das Sozialministerium des Reiches führt die Aufsicht über das Bildungssystem und legt den Lehrplan fest.
(3) Die Schulferien werden vom Reichsminister für Soziales festgelegt.
(4) Mit der Gründung eines Bildungsministeriums gehen die Befugnisse über Schulen und Bildung auf das Bildungsministerium und den Reichsminister für Bildung über.
(5) Jedes Kind und alle Bürger ab dem vollendeten 6. Lebensjahr sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bildungspflichtig.

§1a:
(1) Die Bildungspflicht verpflichtet die Betroffenen eine Ausbildungsstelle bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu besuchen.
(2) Es besteht eine universelle Pflicht zur Absolvierung der grundlegenden Schulbildung nach §3a.
(3) Im Anschluss an die grundlegende Schulbildung besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs die Verpflichtung einer Ausbildung durch:
- die sekundäre Schulbildung
- eine Berufsausbildung
- eine militärische Ausbildung
- eine Ausbildung im öffentlichen Dienst
oder eine, vom Sozialministerium anerkannten, Alternative. Eine Einzelfallentscheidung ist dabei möglich.

§2 Vorschulbildung:
(1) Das Reich richtet Vorschulen ein, in denen nicht-schulpflichtige Kinder vor dem vollendeten 6. Lebensjahr in den Gebieten: Kommunikation, Soziale Interaktion, grundlegende Logik und der Künste, altersgerecht und spielerisch geschult werden.

§3 Schulbildung:
(1) Die Schulbildung hat das Ziel die Schüler zu verantwortungsvollen, selbstständigen und aufgeklärten Bürgern zu erziehen und sie mit Wissen zu versorgen, sowie die Grundlagen für die selbstständige Aneignung und Interpretation von Wissen zu vermitteln.
(2) Die Schulbildung hat auch das Ziel, die Schüler zu sozial verantwortungsvollen Bürgern zu erziehen und ihnen die grundlegenden Werte der Gesellschaft näher zu bringen.

§3a Grundlegende Schulbildung:
(1) Die grundlegende Schulbildung wird in ein 10. Jähriges Grundschulsystem gefasst.
(2) Die Unterstufe, die Jahre 1-6, werden von der Oberstufe, der Jahre 7-10, getrennt unterrichtet.
(3) Ab dem 6. Schuljahr wird den Schülern selbstorganisiertes Lernen ermöglicht, sie sind ab Klasse 4 darauf vorzubereiten. Den Schülern wird ermöglicht ihre Fächer frei nach Interesse und Fähigkeiten zu wählen.
(3a) Schüler können alternativ ein Orientierungsprogramm für die Jahre 6 und 7, oder ein durchgehendes oder vorübergehendes Allgemeinbildungsprogramm wählen, in dem Fächer vorgegeben werden.
(3b) Schüler im Orientierungsprogramm müssen sich spätestens nach dem 7. Schuljahr für ihre Wahlfächer oder das Allgemeinbildungsprogramm entscheiden.
(4) Inhalt und Plan des Unterrichts werden vom Sozialministerium festgelegt, die Schulen können, soweit ermächtigt, Details selbstständig festlegen.
(5) Die Grundlegende Schulbildung endet mit dem bestehen der Abschlussprüfungen nach §3b.

§3b Abschlussprüfung der grundlegenden Schulbildung:
(1) Die Abschlussprüfungen werden im 10. Jahr vorgenommen.
(2) Schüler die ihre Fächer wählen, bestimmen in der 9. Klasse aus ihren Fächern zwei Leistungskurse, sowie drei Nebenkurse, in denen sie geprüft werden.
(2a) Schüler des Allgemeinbildungsprogramms wählen aus dem sprachlichen Bereich zwei, aus dem naturwissenschaftlichen Bereich eines, sowie zwei beliebe Fächer als Prüfungsfächer.
(3) Die Abschlussprüfungen werden, nach Wahl des Schülers, mündlich oder schriftlich abgehalten. Der Schüler bestimmt in jedem Fach ob er eine mündliche oder schriftliche Prüfung wünscht.
(4) Mündliche Prüfungen werden von einer Prüfungskommission von mindestens 2 Lehrern abgenommen, die Prüfer müssen an unterschiedlichen Schulen arbeiten und dürfen in den letzten drei Jahren nicht an der jeweils anderen Schule unterrichtet haben.
(4a) Schriftliche Prüfungen werden nach der ersten Korrektur einer anderen Schule zugesandt und von einem Fachlehrer dieser Schule überprüft. Es gelten die Bestimmungen des Absatzes 4 entsprechend.
(5) Einsprüche gegen Prüfungsnoten sind innerhalb von drei Wochen nach Rückgabe dem Sozialministerium zu melden. Das Sozialministerium prüft die Beschwerden nach Einzelfall und führt gegebenenfalls eigene Prüfungen durch.

§3c Abschlüsse der grundlegenden Schulbildung:
(1) Die Schüler bewerben sich für die folgenden Abschlüsse:
- Die Berufsbildungsreife
- Die Matura
- Das Baccalaureat
(2) Die Schüler werden nach ihren Fähigkeiten entsprechend ihren wünschen zu der gewählten Prüfung zugelassen, oder abgelehnt. Im Zweifelsfall wird eine Zulassungsarbeit bzw. eine Zulassungsprüfung anberaumt. Im Streitfall kann das Sozialministerium hinzugezogen werden.[/brief]

[brief=Reich]§3d Sekundäre Schulbildung:
(1) Die sekundäre Schulbildung besteht aus zwei Zweigen: Der theoretischen Schulung und der praktischen Schulung.
(1a) Die theoretische Schulung soll für die Schüler primär studienvorbereitend sein und sie mit dem Wissen und den Fähigkeiten für ein Universitätsstudium versorgen.
(1b) Die praktische Schulung soll für die Schüler primär für das Berufsleben vorbereiten.
(2) Die sekundäre Schulbildung besteht aus dem absolvieren von Kursen, woraus der Schüler sein Lernprofil zusammenstellt.

§3e Abschlussprüfungen der Sekundären Schulbildung:
(1) Die Abschlussprüfung eines Schülers besteht aus den zwei Leistungskursen des Schüler, sowie drei weiteren, von Schüler bestimmten, Prüfungsfächern.
(2) Zur Prüfungszulassung muss ein Schüler eine Punktzahl von 3.000 Anschlusspunkten erhalten, die er mit dem erfolgreichen absolvieren von Kursen ansammelt. Nicht erfolgreich abgeschlossene Kurse können wiederholt werden.
(3) Die Abschlussprüfungen werden, nach Wahl des Schülers, mündlich oder schriftlich abgehalten. Der Schüler bestimmt in jedem Fach ob er eine mündliche oder schriftliche Prüfung wünscht. Die Schüler des praktischen Zweiges können, soweit es das Fach erlaubt, auch praktische Prüfungen ablegen.
(4) Mündliche Prüfungen werden von einer Prüfungskommission von mindestens 4 Lehrern abgenommen, jeweils zwei Prüfer müssen an unterschiedlichen Schulen arbeiten und dürfen in den letzten fünf Jahren nicht an der jeweils anderen Schule unterrichtet haben. Ein Prüfer des Sozialministeriums sitzt den Prüfungen ebenfalls bei.
(4a) Schriftliche Prüfungen werden nach der ersten Korrektur einer anderen Schule zugesandt und von einem Fachlehrer dieser Schule überprüft. Es gelten die Bestimmungen des Absatzes 4 entsprechend. Anschließend findet eine Übersicht der Korrekturen durch das Sozialministeriums statt, das die Prüfungen abschießend beurkundet.
(5) Einsprüche gegen Prüfungsnoten sind innerhalb von drei Wochen nach Rückgabe dem Sozialministerium zu melden. Das Sozialministerium prüft die Beschwerden nach Einzelfall und führt gegebenenfalls eigene Prüfungen durch.

§3f Abschlüsse der sekundären Schulbildung:
(1) Absolventen des theoretischen Zweiges erlangen mit einer bestandenen Abschlussprüfungen das Baccalaureat Abitur.
(2) Absolventen des praktischen Zweiges erlangen mit einer bestanden Abschlussprüfung die Matura Abitur.
(3) Das Baccalaureat Abitur befähigt den Absolventen automatisch zum Universitätsstudium.
(4) Die Matura Abitur befähigt den Absolventen zum Universitätsstudium, wenn er die erforderlichen theoretischen Prüfungen zusätzlich absolviert hat. Diese Prüfungen können auf Antrag jederzeit auch nachgeholt werden.

§4 Bewertung:
(1) Die Schüler werden in der grundlegenden Schulbildung mit Lernentwicklungsberichten bewertet, die die einzelnen Kompetenzen des Schülers in den abgearbeiteten Themenbereichen auflistet.
(2) Die Schüler erhalten zum Abschluss jedes ersten Semesters ein Zwischenzertifikat über ihre Lernentwicklung. Zum Abschluss jedes Jahres, des zweiten Semesters, erhalten sie ein Abschlusszertifikat.
(3) Die Abschlusszertifikate führen zudem eine Beurteilung der Gesamtleistungen eines Faches mit den Beurteilungen:
- Herausragend
- Erwartungen übertroffen
- Annehmbar
- Erwartungen nicht erfüllt
- Mangelhaft
- Ungenügend
(4) Zusätzlich zu den Lernentwicklungsberichten, werden Zwischen- und Abschlusszertifikate mit einem Bericht über das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler anzufertigen.
(5) Die Allgemeinen Abgangszertifikate der Schulabschüsse bedürfen der Beurkundung durch das Reichsministerium. Die Abgangszertifikate für die sekundäre Schulbildung werden vom Reichsminister für Soziales ausgefertigt.

§4a Bestehen eines Jahres/Kurses:
(1) Ein Jahr oder Kurs gilt dann als bestanden, wenn die Gesamtleistung mit mindestens Annehmbar zu beurteilen ist.
(2) Gilt ein Kurs oder Jahr nicht als bestanden, muss er/es wiederholt werden.
(3) Abweichende Regelungen können von einer Förderkonferenz beschlossen, an dem die Lehrer, der Schüler, die zuständigen Schülervertreter, sowie die Erziehungsberechtigten des Schülers teilnehmen.
(4) Das 10. Schuljahr muss, wenn nicht bestanden, wiederholt werden.[/brief]

Drucke diesen Beitrag

  Rede der Botschafterin
Geschrieben von: Arcadius Flavius Aelianus - 03.06.2018, 17:28 - Forum: Senatus Imperii/γερουσία - Antworten (10)

Der Imperator Occidentalis begleitet den Gast des Senates und des Kaiserhauses in den Senat.

Drucke diesen Beitrag

  Ein neues Jahr, ein neues Mandat
Geschrieben von: Cosmin Marius Radu - 20.05.2018, 11:45 - Forum: Villa Antiocheída - Antworten (1)

Der Herzog trifft erneut in Syrene ein, seit seiner Wiederwahl und Wahl zum Präfekten hat er viel zu tun, doch die Gelegenheit eines Antrittsbesuches in Syrene lässt er nicht verstreichen.

Drucke diesen Beitrag

  Kabinettsberatung zum Gesetz über die Schulbildung
Geschrieben von: Cosmin Marius Radu - 20.05.2018, 11:43 - Forum: Officium regnum Consule - Antworten (10)

Der Innenpräfekt lädt das Kabinett ein, seinen Entwurf zum Reichsbildungsgesetz durchzugehen.

Drucke diesen Beitrag

  Antrag der PPP
Geschrieben von: Kleopatra Selene - 14.05.2018, 17:35 - Forum: Acceptatio ex applicationis/Aποδοχή των αιτήσεων/Acçeptaçiô dlés ápplicaçiónes - Keine Antworten

[brief=Pergament, 750]



[Bild: i4531bmbkq6.png]
Die Fraktion der PPP im Senat

Die Fraktion der PPP im Senat des Reiches der Ladiner stellt den Antrag, dass Hohe Haus wolle sich mit der Umstzung der Inkorporation der Kolonien Malacandra, der Peleïden, beider Sinuessa, Carabaion und Ladinisch-Äquatorial-Arethanien, aber auch des Königreiches Phoenice in das Reich befassen.
Dabei soll es auch und gerade um die parlamentarische Repräsentanz der Kolonien und des Königreiches im Senat gehen.

Für die Fraktion der PPP
Salve utque Vale!

[Bild: i2907bwanao.gif] [/brief]

Drucke diesen Beitrag

  Andrea Doria zu Gast
Geschrieben von: Kleopatra Selene - 10.05.2018, 09:33 - Forum: Palatinum Flavium - Antworten (3)

Das Gästehaus, umgeben von einem Park, ist für Andrea Doria hergerichtet.

[Bild: photo-551-a5f93aca.jpg] [Bild: photo-550-f5177e87.jpg]

Mit allem, was dazu gehört, versteht sich.

[Bild: photo-84-76d9fe5e.jpg] [Bild: photo-88-f8ca3bc3.jpg]

Drucke diesen Beitrag

  Einberufung des Senates
Geschrieben von: Arcadius Flavius Aelianus - 08.05.2018, 23:42 - Forum: Senatus Imperii/γερουσία - Antworten (34)

Ihre Majestäten Honorius Flavius Julianus und Arcadius Flavius Aelianus geruhen, den Senat einzuberufen. Beide Imperatores Augusti wünschten den Rat des Hohen Hauses.
*SO*Eine Aufforderung, zur ersten Sitzung der laufenden Legislaturperiode*SO*

Drucke diesen Beitrag

  Aktion "Fischer suchen"
Geschrieben von: Helena Justina Falcata - 05.05.2018, 18:00 - Forum: Die Peleïden - Antworten (1)

Da man in Kush behauptet, auf den Inseln seien kushitische Fischer "sesshaft" also dauerhaft hier wohnend, durchkämmt die kaiserliche Luftpolizei jeden Quadratfuß beider Inseln. So etwas wie Häuser müsste man finden.

[Bild: photo-567-e3ec4cd2.jpg]

Drucke diesen Beitrag