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Abschlußerklärung
Forum: Posta et Telecommunicaçiô
Letzter Beitrag: Radio Ladinum
15.06.2025, 20:36
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Die kaiserliche Residenz
Forum: Carona
Letzter Beitrag: q'Qyyh K'Hay
15.06.2025, 14:38
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Neues Jahr MM DCC LXXIX
Forum: Census
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
08.06.2025, 14:05
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Neues Jahr, neues Spiel!
Forum: Der Zwölfstädtebund
Letzter Beitrag: Sophia Villania
04.06.2025, 21:11
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Ein Neues Jahr!
Forum: Furlania/Furlán
Letzter Beitrag: Burebistas Decebalus
04.06.2025, 21:08
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Frohes Neues Jahr!
Forum: Syrene Foederatis
Letzter Beitrag: Arsinoë VII. von Syrene
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Neues Jahr. Bei Mithras!
Forum: Comagena
Letzter Beitrag: Mithridates IV
04.06.2025, 20:59
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Neujahr!
Forum: Königreich Palmyra
Letzter Beitrag: Zenobia von Palmyra
04.06.2025, 20:55
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Neues Jahr!
Forum: Palatinum Flavium
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
04.06.2025, 20:52
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Neujahr!
Forum: διοίκησις Από Ετουραια/Dioecesis Eturaea Inferior
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
04.06.2025, 20:49
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Die Alten Verfassungen |
Geschrieben von: Dr. Edvart Šcodar - 01.01.2014, 14:00 - Forum: Autonome Provinz Pentapolis
- Antworten (6)
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Mühsam schreib Dr. Šcodar an der Verfassung um diese noch vor Jahreswechsel verkünden zu können. Nachdem er sich auch noch-einmal ausgeruht hat, tritt er auf die Stufen des Parlamentes und verließt laut die Verfassung der Republik:
Verfassung der Föderativen Republik Pentapolis
Präambel:
Wir, das Volk von Pentapolis verbunden im Imperium Ladinorum, im Willen eine Republik zu errichten, im Willen eine funktionsfähige Demokratie zu schaffen. Nutzen unsere verfassungsgebende Gewalt verkünden diese Verfassung und gründen damit die Föderative Republik Pentapolis .
Teil I Grundsätze des Staates
Artikel 1 Ausrichtung der Staatsgewalt
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ihm ist der Staat verpflichtet.
Artikel 2 Hauptstadt und Staatsausrichtung
Die Hauptstadt der Republik ist Apollonia, die Republik ist eine Plebiszitäre Demokratie.
Artikel 3 Städte Nutzung des Territoriums:
(1) Die Republik wird gegründet von den Städten Callatis, Tomis, Apollonia, Messembria und Odessos.
(2) Die Nutzung des übrigen Landes im Form der Gründung neuer Staaten wird in Form von Regionalgebieten erfolgen die nach den Gründungsstädten benannt sind, die Gründungsstädte übernehmen die Regionalverwaltung.
Teil II Legislative
Artikel 4 Das pentapolische Parlament
(1) Das Parlament von Pentapolis wird pentapolisches Parlament heißen und besteht aus 3 Kammern. Das pentapolische Parlament wird jedes Jahr vom gesamten Volk der Föderativen Republik Pentapolis neu gewählt.
(2) Die Erste Kammer ist der Senat der Republik er besteht aus drei Senatoren jeder Stadt und jedes Dorfes in der Republik.
(3) Die zweite Kammer ist der Rat von Pentapolis er besteht aus 5 Abgeordneten jeder Region.
(4) Die dritte Kammer des Parlamentes ist der Demokratische Rat, in Ihr treffen jeweils 10 reguläre Vertreter (Delegierte) jeder Region zusammen, zudem steht es den Bürgern offen als Delegierte an den Sitzungen teilzunehmen.
(5) Die Bürger im Demokratischen Rat besitzen den selben Status wie ein Delegierter mit allen Rechten und Pflichten.
(6) Der Präsident der Föderativen Republik Pentapolis nimmt im Senat der Republik und im Rat von Pentapolis als Vorsitzender pro Tempore die Wahl der Vorsitzenden vor.
(7) Ein Mitglied einer Kammer kann mehreren Kammern angehören.
Artikel 5 Der Senat der Republik:
(1) Der Senat der Republik besteht aus 3 Senatoren jeder Stadt und jeden Dorfes auf dem Gebiet der Föderativen Republik Pentapolis.
(2) Der Vorsitzende des Senates der Republik ist der Prokonsul des Senates, der Vizevorsitzende ist der Konsul des Senates. Beide sind in getrennten Wahlgängen zu wählen und benötigen mehr als die Hälfte der Abgegebenen Stimmen.
(3) Der Senat hat sich eine Satzung zu geben.
Artikel 6 Der Rat von Pentapolis
(1) Der Rat von Pentapolis besteht aus 5 Abgeordneten jeder Region der Föderativen Republik Pentapolis.
(2) Der Vorsitzende des Rates von Pentapolis ist der Prätor des Rates von Pentaopolis, sein Vizevorsitzende ist der Konsul des Rates von Pentapolis. Beide sind in getrennten Wahlvorgängen mit mehr als der Hälfte der Abgegebenen Stimmen zu wählen.
(3) Der Rat von Pentapolis hat sich eine Satzung zu geben.
Artikel 7 Der Demokratische Rat von Pentapolis
(1) Der Demokratische Rat von Pentapolis besteht aus 10 Delegierten jeder Region der Föderativen Republik Pentapolis sowie aus dem teilnehmenden Volk der Föderativen Republik Pentapolis.
(2) Der Vorsitzende ist der vom Volk gewählte Präsident der Föderativen Republik Pentapolis. Der Vizevorsitzende ist der vom Volk gewählte Vizepräsident der Föderativen Republik Pentapolis.
(3) Der Demokratische Rat von Pentapolis hat sich eine Satzung zu geben.
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Jahreswechsel |
Geschrieben von: Marcel Edwards - 30.12.2013, 20:59 - Forum: Sedes Legationis Res Publicae Libera Democratica Metropolitanae
- Keine Antworten
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Der Präsident gibt eine Ankündigung."In der Botschaft von Metropolis steht es jedem Bürger offen an einer kleinen Feier der Botschaftsangestellten teilzunehmen wie immer stehen unsere Tore jedem offen. Allerdings bitte ich aufgrund der Entzündlichkeit der Botschaft sowie einiger Dokumentenlieferungen keine Sprengkörper und Raketen um die Botschaft herum zu zukünden."
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Alarmzustand in Metropolis |
Geschrieben von: Marcel Edwards - 26.12.2013, 22:52 - Forum: Palatinum Flavium
- Antworten (2)
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[brief=Reich]
An seine Kaiserliche Majestät, Der Imperator des Imperium Ladinorum Augustus Caesar, Pontifex Maximus, Optimus Princeps, Pater Patriae, Censor, Marcus Flavius Celtillus.
Aufgrund der jüngsten Ereignisse habe ich den Alarmzustand Gelb in Metropolis verhängt, dies wird momentan keines falls den Abbruch der Diplomatischen Beziehungen sorgen, im Gegenteil. Ich werde Euch über alle Vorgänge dies-entsprechend "auf dem Laufenden halten". Der Kongress wird in Falle der Alarmzustände Organe oder Rot gezwungen sein über den Notstand zu entscheiden. Sollte Das Gebiet des IL und Metropolis bzw. nicht metropolisches aber das Gebiet des IL von den Folgen des Atom-Tests heimgesucht werden stehen (auch) für das IL Anti-Atom-Korps unserer Wissenschaftsorganisation SOM/SOOM zur Verfügung, sowie alle anderen Hilfsgüter und Hilfskorps die benötigt werden.
Mit den Freundlichsten Grüßen aus Metropolis,
Dr. Hist. Pol. Marcel Wesley Edwards
Präsident der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis[/brief]
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Das Winter- und Geschenke- Fest von Metropolis |
Geschrieben von: Marcel Edwards - 21.12.2013, 09:54 - Forum: Sedes Legationis Res Publicae Libera Democratica Metropolitanae
- Antworten (6)
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Der Präsident gibt bekannt:
Hiermit sind alle interessierten Bürger des Imperium Ladinorums in die Botschaft der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis eingeladen an unserem Winter- und Geschenke- Fest am 25. Dezember teilzunehmen. Die Feierlichkeiten beginnen am 24. Dezember und enden am 28. Dezember um 12 Uhr Mittags, wobei wir da nicht so streng auf die Uhr schauen werden  . Wir währen sehr erfreut viele Gäste zu haben, es werden alle möglichen Köstlichkeiten aus Metropolis gereicht, sowohl der klassische Kürbiskuchen als auch das neuere Karrotenbrot, das sich langsam in den Festlichkeiten einbürgert.
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Reisewarnung. |
Geschrieben von: Niketas Choniatés - 12.12.2013, 13:13 - Forum: Praefectus Palatinensis de Re Externaae/γραφείο της μέγας δομέστικος
- Antworten (3)
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[brief=Reich, 750]
Offiçiaô dle Praeféct extraordinár
OFFICIUM DE PRAEFECTUS DE RE EXTERNAE
γραφείο της μέγας δομέστικος
Ephèbe-Stadt, den 12.12.2766, zur achten Stunde. Wie erst heute der Präfektur des Äusseren und der Föderaten bekannt wurde hat das Königreich Kush seine Hoheitsgewässer um das Mutterland in einer Breite von 14 Seemeilen vermint. Daher sind alle ladinischen Handelsschiffe, die sich in der Straße von Alexandria aufhalten, dazu aufgefordert, unter keinen Umständen die ladinischen Hoheitsgewässer zu verlassen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Minen, etwa infolge eines Sturmes, losreissen und somit zur Gefahr für die internationalen Gewässer werden.
Gleichfalls werden alle Schiffe von und nach Ephèbe bzw. Aquatropolis oder Eturäa dazu aufgerufen, entweder die ladinischen, aquatropolitanischen oder internationalen Gewässern zu durchqueren und die kushitischen Hoheitsgewässer, aus besagtem Grunde, weiträumig zu umfahren.
Seiner Majestät Regierung stellt des Weiteren fest, dass, sollten kushitische Minen sich eventuell losreissen und daher zu einer Gefahr für die internationale Seefahrt werden, dieser Vorgang als unfreundlicher Akt seitens des Königreiches Kush gegenüber dem Imperium Ladinorum und der Weltöffentlichkeit gewertet werden müsste. Sollten kushitische Minen gar bis in ladinische Hoheitsgewässer gelangen, was aufgrund der relativen Nähe Kushs zu den ehèbischen Inseln nicht ausgeschlossen werden kann, somit ladinische Schiffe bedrohen, so wird die Regierung des IL diesen Vorgang so bewerten, als würde das Königreich Kush gegenüber dem IL generalmobil machen. Der völlig übertriebene Akt der Verminung der eigenen Gewässer in Friedenszeiten hätte in diesem Falle ernste Konsequenzen.
[/brief]
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